06-11-2008 Ansteckende Pferdekrankheit aufgetreten Die Krankheit, die durch einen Virus verursacht wird, ist für den Menschen ungefährlich. Nur Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras) sind für diesen Virus empfänglich. Sie kann einen akuten oder chronischen Verlauf nehmen. Nicht auszuschließen ist auch, dass infizierte Tiere keinerlei Symptome zeigen. Krankheitssymptome können sein: gerötete Augen, blasse oder gelbliche Schleimhäute, Blutungen in den Schleimhäuten, allgemeine Schwäche und Gewichtsverlust, Schwellungen an Bauch und Gliedmaßen, Fieber bis zu 41 °C und Koliken. Problematisch ist die hohe Ansteckungsgefahr für die Einhufer, da ein infiziertes Tier bis an sein Lebensende möglicher Überträger bleibt. Der Hauptübertragungsweg erfolgt durch blutsaugende Insekten (Bremsen, Mücken, Fliegen). Das Auftreten von Krankheitsfällen hängt eng mit der Schwärmperiode der Insekten im Spätsommer und Frühherbst zusammen. Aber auch eine direkte Übertragung von Tier zu Tier ist möglich. In Deutschland traten in den vergangenen Jahren bisher nur vereinzelte Fälle in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen und Hessen auf. Auslöser der Erkrankung waren importierte Pferde aus Russland und Osteuropa, wo die EIA weit verbreitet ist. Nach ersten Ermittlungen scheint auch das erkrankte Pferd im Neckar-Odenwald-Kreis sich zumindest zeitweise in Osteuropa aufgehalten zu haben. Da die Krankheit unheilbar ist und von kranken Einhufern eine ständige Ansteckungsgefahr ausgeht, muss eine Weiterverschleppung der Seuche mit den gebotenen Maßnahmen konsequent verhindert werden. Aus diesem Grund hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung einen 3 km-Radius um das Gehöft gebildet. Für die in diesem Restriktionsgebiet gehaltenen Einhufer werden Veterinäre und im amtlichen Auftrag tätige Tierärzte Untersuchungen durchführen, um eine Ansteckung weiterer Tiere rechtzeitig feststellen zu können. Weiterhin gilt bis zum Abschluss der Untersuchungen ein Verbringungsverbot von Huftieren in dieses Restriktionsgebiet. Auch ist die Weidehaltung eingeschränkt und Veranstaltungen mit Einhufern innerhalb dieses Gebietes sind verboten. Bei verendeten oder getöteten Einhufern besteht eine Meldepflicht an das Veterinäramt in Buchen.
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