22-03-2007

NRHA JHV am kommenden Samstag steht unter einem besseren Stern - Gericht entscheidet gegen Wellmann

Die NRHA berichtet auf ihrer Webseite, dass die Entscheidung des Gerichtes bezüglich des Antrages auf einstweilige Verfügung eben eingegangen ist. Im Rechtsstreit des Herrn Wellmann gegen die NRHA Germany hat das Gericht in allen Punkten gegen Herrn Wellmann  entschieden.

Beschluss:

1. Der Antrag  vom 13.03.07 wird abgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Die Vorgeschichte:

Hans Wellmann beantragte im Dezember des vergangenen Jahres den Tagesordnungspunkt "Anschluss an das IAP-Programm" für die nächste Jahreshauptversammlung.

Die NRHA Germany informierte ihn im Februar 07, dass seine Mitgliedschaft beeindet sei und sein Antrag somit keine Beachtung finden werde. H. Wellmann, der lt. seinen Angaben offziell nie ein Kündigung erhalten hat, ließ nicht locker und zog vor Gericht.

Hätte er nun Recht bekommen, hätte das natürlich Konsequenzen für die Beschlussfähigkeit der Jahreshauptversammlung gehabt. Nachdem der Antrag abgewiesen wurde, steht die JHV wieder unter einem besseren Stern.